Pflegebegutachtung
„Mein Vater braucht bei vielen Dingen immer mehr Hilfe. Er kommt alleine schon längst nicht mehr zurecht. Kann er einen Pflegegrad bekommen?“
„Einen Pflegegrad haben“ bedeutet, dass nach den gesetzlichen Vorschriften die Pflegebedürftigkeit eines Versicherten festgestellt und durch Bescheid der Pflegekasse bestätigt wird.
Der Weg dorthin:
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Sie besorgen sich das Antragsformular für „Leistungen der Pflegeversicherung“. Dies gibt es auf der Internetseite Ihrer Pflegekasse als Download oder Sie rufen dort an und lassen es sich schicken.
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Nachdem der ausgefüllte Antrag bei der Pflegekasse eingegangen ist, beauftragt diese den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), eine Pflegebegutachtung vor Ort durchzuführen.
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Ungefähr 2-4 Wochen nach Antragstellung erhalten Sie vom MDK direkt einen Brief mit einem Termin, zu dem die Gutachter / der Gutachter des MDK zu Ihnen nach Hause kommt.
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Gutachter sind in der Regel erfahrene Pflegefachkräfte, manchmal auch Ärzte, die mit Ihnen ein ausführliches Gespräch führen. Dies dauert meist ca. 60-90 Minuten. Mit einem festgelegten Fragenkatalog verschafft sich die Gutachterin einen Eindruck und beurteilt Ihre Pflegebedürftigkeit.
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Nach weiteren ca. 1-3 Wochen nach dem Termin erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse den Bescheid mit dem Ergebnis. Das Gutachten ist dem Bescheid beigefügt und enthält die detaillierte Bewertung zu allen Einzelpunkten.
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Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, können sie innerhalb eines Monats Einspruch gegen den Bescheid erheben.

