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Pflege

Wir bieten Ihnen ein breites Spektrum an Pflegeleistungen an.

 

Nach der Art der Kostenübernahme unterscheidet man bei „Pflege“ mehrere Bereiche:

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Behandlungspflege

Pflege- oder Behandlungsleis-tungen, die ein Arzt verordnen muss. Sie werden von der Krankenkasse genehmigt und bezahlt.

Dazu zählen zum Beispiel:

  • Blutzucker messen

  • Insulin verabreichen

  • Kompressionsstrümpfe und –verbände an-/ablegen

  • Medikamente herrichten und verabreichen

  • Wundverbände und -versorgungen

  • Injektionen setzen (z. B. Thrombosemedikamente spritzen)

  • Infusionen an-/abhängen

  • Stoma-Versorgung

  • PEG-Versorgung

  • Portversorgungen

  • u.a.m.

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Grundpflege

Pflegeleistungen, die Körperpflege sowie Betreuungsleistungen beinhalten. Sie werden nicht vom Arzt verordnet, jeder kann sie in Anspruch nehmen. Sie werden, abhängig vom Pflegegrad, von der Pflegekasse bezahlt bzw. bei zu geringem Leistungsanspruch teilweise selbst finanziert.


Hierzu zählen unter anderem:

  • Hilfe beim Waschen, Duschen, Baden

  • Haar- und Bartpflege

  • An- und Auskleiden

  • Unterstützung beim Toilettengang, Versorgung mit Inkontinenzmaterial

  • Begleitung beim Transfer vom/in den Rollstuhl oder das Bett

  • Mobilisation beim Gehen und Bewegen

  • Zubereitung von und Unterstützung bei der Einnahme von Mahlzeiten

  • Hilfe bei der Strukturierung des Alltags

  • Begleitung bei Arztbesuchen, Aktivitäten

  • Hilfe beim Einkaufen und bei der Haushaltsführung

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Verhinderungspflege

Sie brauchen mal eine kleine Auszeit, müssen etwas erledigen oder möchten mit Ihrer Familie ein paar Tage in den Urlaub fahren? Dann können Sie auf Antrag bei der Pflegekasse Verhinderungs-pflege in Anspruch nehmen. Aus einem zusätzlichen Budget, auf das Sie ab Pflegegrad 2 Anspruch haben, werden Grundpflege-Leistungen während Ihrer Abwesenheit finanziert.“

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